Altersvorsorge

Altersvorsorge

Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten?

 

Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit auseinander.
Tatsächlich erhält statistisch gesehen jeder zweite Mann monatlich weniger als 1.050 € Rente. 

Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 €.
Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.

Wer im wohlverdienten Ruhestand ausschließlich auf seine spärliche gesetzliche Rente angewiesen ist, muss sich meist deutlich einschränken, auch vorhandene Rücklagen sind im Zweifel rasch aufgezehrt (Langlebigkeitsrisiko). Um einen Ruhestand ohne finanzielle Nöte sicherzustellen, ist der planmäßige Aufbau einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge unabdingbar.

Drei Schichten zur individuellen Vorsorge

Unser System in Deutschland baut auf drei Schichten auf. Jede davon trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.

1. Schicht:
Basisvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basis-Rente

2. Schicht:
Ergänzende erwerbsbasierende Zusatzvorsorge

Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)

3. Schicht:
Private Vorsorge

Private Rentenversicherung, Kapitalversicherung

Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung

Niemand hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle: Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht. Vereinfacht kann man sagen: Die monatlichen Einnahmen der Rentenversicherung werden an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.


Das Prinzip funktioniert so lange gut, wie die Einnahmen der Rentenkasse nicht unter die monatlichen Auszahlungen sinken. Es müssen also mehr Beiträge durch sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Unternehmen in den “Rententopf” eingezahlt werden, als Rentenbezieher Geld aus diesem Topf erhalten.

Schicht 1 - Basis-Rente

Die Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung enthält und eine hohe steuerliche Förderung in der Ansparphase vorsieht. Besonders Gutverdiener sowie Selbständige profitieren hier von einem Sonderausgabenabzug und können dabei, entsprechend ihrer jeweiligen steuerlichen Situation, flexibel ratierliche (in Raten) Beitragszahlungen und Zuzahlungen kombinieren. Die Förderungen der Basis-Rente können alle unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtigen Personen nutzen.

Schicht 2 - Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine kapitalgedeckte Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler für den Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt und bei der der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer dann die Leistung direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus. Beiträge des Arbeitnehmers aus dem ersten Arbeitsverhältnis werden staatlich gefördert, indem diese steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Darauf besteht ein Rechtsanspruch (§ 1a BetrAVG).

Schicht 3 - Privat-Rente

Die private Altersvorsorge ist eine in der Ansparphase ungeförderte Vorsorgeform. Leistungen kapitalgedeckter Lebens- oder Rentenversicherungen der 3. Schicht sind jedoch in der Auszahlphase steuerlich privilegiert, sofern die steuerlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Da die private Altersvorsorge staatlich nicht unmittelbar gefördert wird, unterliegt diese auch keinen diesbezüglichen Restriktionen und bietet somit die größtmögliche Flexibilität. Vorteilhaft ist zudem, dass der Status in den Sozialversicherungssystemen keine Rolle spielt.

Eine private Rentenversicherung kann grundsätzlich von jeder natürlichen Person und – je nach Tarif – sogar von juristischen Personen abgeschlossen werden.