Reiseabsicherungen

Reiseabsicherungen

Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr!

Trotzdem: vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben.

Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können.

Auslandsreisekrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten, die im Ausland entstehen, aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinische Versorgung benötigt. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.

Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.

Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).

Achtung: Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland sind teilweise nicht mitversichert.

Für folgende Reisen bedarf es eines gesonderten Versicherungsschutzes:

Oft unterscheiden Versicherer auch zwischen der Mitversicherung und dem Ausschluss der NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada).