Baugewerbe Bauhaupt - und Baunebengewerbe
So unterschiedlich Bauvorhaben sein können, so unterschiedlich sind auch die Haftungsrisiken, die auf die am Bau beteiligten Personen zukommen können. Eine individuelle und bedarfsgerechte Absicherung ist hier besonders wichtig. Ein Bauunternehmer mag beispielsweise andere Anforderungen an seine Versicherungen stellen, als ein Heizungsinstallateur. Gerne ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf und finden Lösungen, mit denen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen ausreichend absichern können.
Betriebsversicherungen
Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Was ist versichert:
Die gesetzliche Haftpflicht beinhaltet alle Schäden, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
Welche Gefahren und Schäden sind versichert:
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter:
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.
Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
- reine Vermögensschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. Baustellen).