Vereine

Vereine

Immer voller Einsatz

Vereine sind eine der wesentlichen Säulen unserer Gesellschaft. Sie fördern den Sport, bringen Abwechslung in den Alltag von Bürgern im dritten Lebensabschnitt, organisieren Ausstellungen regionaler Künstler, pflegen traditionelles Brauchtum oder engagieren sich in einem anderen der vielen Bereiche unserer Kulturlandschaft.

 

Vereine sind wichtig, Vereine sind beliebt. Rund 600.000 gibt es derzeit in Deutschland. Etwas mehr als 12 Mio. Bürger unseres Landes engagieren sich in einem Verein.

Bei allem Einsatz für die Sache sollten Vereine allerdings auch über die eigene Absicherung nachdenken, bevor etwas passiert ist. Wir möchten auf den folgenden Seiten gerne über Risiken, den beinahe zwingend notwendigen Schutz und empfehlenswerte Ergänzungen informieren. Wir freuen uns, wenn wir damit einen kleinen Beitrag leisten können, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen.

Vereinshaftpflicht

Fügen Ihre Vereinsmitglieder in Ausübung des Ehrenamts bzw. im Vereinsauftrag jemandem einen Schaden zu, muss dafür normalerweise der Verein haften. Als Erfüllungsgehilfe Ihres Vereins fällt das Mitglied unter die Regelungen des § 278 BGB, nach dem der Verein für den verursachten Schaden eintreten muss. Je nach Anzahl der Mitglieder und der verschiedenen Aktivitäten Ihres Vereins können Sie sich sicher ausmalen, welches Schadenpotential sich hinter dieser gesetzlichen Regelung verbirgt. Eine Vereinshaftpflicht stellt daher die absolute Mindestabsicherung eines Vereins dar. Neben der Befriedigung berechtigter Ansprüche ist auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche Teil des Versicherungsschutzes. Entsteht ein zivilrechtlicher Streit aus einem Vorfall, trägt der Versicherer alle entstehenden Kosten.

Neben Schäden, die Dritten durch aktives Handeln zugefügt werden, deckt die Vereinshaftpflicht auch passive Schäden ab, die z. B. durch Unterlassen entstehen. Darunter kann beispielsweise der große Bereich Verkehrssicherungspflicht fallen, wenn die Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten eher lässig gehandhabt wird und sich jemand bei einem Sturz verletzt.

Auch Schäden, die durch Gebäude oder Anlagen Ihres Vereinsgebäudes verursacht werden, können unter die Deckung der Vereinshaftpflicht fallen (z. B. ein herabstürzender Dachziegel, ein umgefallener Baum), wenn Sie ein Verschulden trifft. Es empfiehlt sich immer, diesen Bereich der Deckung genauer zu durchleuchten – vor allem, wenn Ihrem Verein mehrere Gebäude und/oder Grundstücke gehören sollten. Evtl. ist der Abschluss einer gesonderten Haus- und Grund-Besitzerhaftpflichtversicherung nötig. Das muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.