Landwirtschaft

Landwirtschaft

Kaum eine Branche ist so facettenreich, wie die Landwirtschaft. Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz, … – all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft. Doch kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb beschränkt sich inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit. Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel, … – auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen.

 

Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre, driften in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander. Nicht selten sind Höfe bereits in der zweiten Generation oder länger beim selben Versicherer unter Vertrag. Das alleine wäre noch kein Beinbruch, wenn der Schutz über die Jahre regelmäßig aktualisiert worden wäre. Genau das wurde aber oft nicht getan. Das Ergebnis sind Deckungslücken, die heftige finanzielle Folgen nach sich ziehen können.

Landwirtschaftliche Haftpflicht

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten zugefügt werden.
Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen. Als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher die Regel als Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen. Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur für die Tätigkeiten, die bei Antragstellung auch angegeben wurden. Wir empfehlen daher, jede Art von Nebentätigkeit beim Haftpflichtversicherer anzuzeigen. Da auch bei einer Nebentätigkeit oft der Einsatz von landwirtschaftlichem Gerät im Mittelpunkt steht (z. B. Zugmaschine beim Winterdienst im Auftrag der Kommune), kann ein Schadensfall evtl. nicht in den Bereich der landwirtschaftlichen, sondern in den der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen. Auch hier müssen Sie einen abweichenden Einsatz Ihres Geräts anzeigen (z. B. auch Teilnahme an Festumzügen, Werkverkehr bei Lohnarbeiten, Sammelaktionen, …).

Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten – auch für Kinder und Altenteiler.

Umwelthaftpflichtversicherung

Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel, …
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt.

Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten heute normalerweise bereits eine Umwelt-Basisversicherung, damit auch für diesen Bereich eine Grunddeckung gegeben ist. Diese Basisdeckung ist allerdings auf bestimmte Volumina begrenzt (i. d. R. pro Einzelgebinde und in der Gesamtheit). Reichen diese Summen angesichts der real vorhandenen Verhältnisse nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden. Nur der Bereich, in dem die Basisdeckung nicht genügt, z. B. Jauche oder Heizöl, aber auch Anlagen des WHG (Wasserhaushaltsgesetz)wie beispielsweise Tankstellen, Pflanzenschutzmittel- und Düngemittellager.