Altersvorsorge

Pflegeversicherung

2021 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 4,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben “normalem” altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.

Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.

Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung steigt rasant. Bereits heute sind mehr als 17 Millionen Deutsche älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Dieser Personenkreis ist in erhöhtem Maße vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Resultierend aus dem demografischen Wandel wurde in Deutschland 1995 das “Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit” verabschiedet. Nach dem Grundsatz “Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung” sind die Träger der Pflegepflichtversicherung die soziale Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen.

Mobilität

Bewertung 10%

(z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Bewertung 7,5%

(z. B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Bewertung 7,5%

(z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)

Selbstversorgung

Bewertung 40%*

(z. B. Körperpflege, Ernährung, etc.)

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Bewertung 20%

(z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Bewertung 15%

(z. B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Die 5 Grade der Pflegebedürftigkeit werden wie folgt unterschieden: