Gruppenunfallversicherung
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens. Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und schützt den Unternehmer und seine Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls.
Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung nur unzureichend abgesichert. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, aber mit vielen Einschränkungen und mit unzureichenden Kombinationen der Versicherungssummen verbunden.
Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.
Für wen ist die Versicherung?
Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant. Auch kleine Firmen können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.
Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:
- Firmeninhaber
- Mitarbeitende Angehörige
- sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
- Arbeiter
- Auszubildende
- Geringfügig Beschäftigte