Selbständigkeit

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Welche Versicherungen benötige ich?

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Schritt in die Selbständigkeit gemacht bzw. stehen kurz davor.

Mit der Entscheidung, sich selbständig zu machen, haben Sie eine große Chance ergriffen. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Zufriedenheit, etwas Eigenes aufzubauen, sein eigener Herr zu sein, kann nicht hoch genug bewertet werden.

Dennoch kann jedem ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer “überwachen”. Wir zeigen Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen, die Sie nun zu treffen haben, zum Schutze Ihres Unternehmens und zum Schutze Ihrer eigenen Person.

Betriebsversicherungen

Die Betriebshaftpflicht ist die Wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch “Ihr Tun”), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem hohen Schaden schnell der Fortbestand der Firma gefährdet sein. Einzelunternehmer und Freiberufler haften in der Regel zudem auch mit ihrem Privatvermögen.

Berufsgruppen aus dem Dienstleistungssektor benötigen oft eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht. Hier handelt es sich vorrangig um Unternehmen, die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend und/oder aufsichtsführend für ihre Auftraggeber tätig sind. Diese Unternehmen benötigen einen Schutz gegen echte Vermögensschäden: denn wird durch ein berufliches Versehen ein Schaden verursacht, dann entsteht dieser meist am Vermögen des Kunden.

Wer selbst Produkte von außerhalb der EU importiert und/oder eine eigene Marke in die Öffentlichkeit bringt, die ein anderer Hersteller produziert hat, wird als Quasi-Hersteller angesehen. Der Händler wird für die fehlerhaften Eigenschaften des Produktes belangt werden; aus diesem Grund sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.
Besondere Haftungsrisiken entstehen bei Herstellern und Händlern, deren Produkte noch einer gewerblichen Weiterverarbeitung unterliegen. Diese Unternehmen benötigen eine erweiterte Produkthaftpflicht, die meist optional eingeschlossen werden kann.

Wenn Sie bereits zu Beginn Ihrer Selbständigkeit einen Teil Ihres Vermögens in Büroeinrichtung, Werkzeuge oder Maschinen investieren, dann sollten Sie jetzt genau lesen.

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

Feuer, Einbruch und Leitungswasser können jede Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche können eine gravierende Bedrohung der betrieblichen Existenz sein.
Als versichert gelten alle beweglichen Sachen am Versicherungsort, z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, Maschinen oder Werkzeuge.

Folgenden Gefahren/Schäden sollten abgesichert werden:

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert und ist von Ihnen festzusetzen!

Folgende Zahlungen werden im Schadenfall übernommen z.B.:

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert und ist von Ihnen festzusetzen!

Folgende Zahlungen werden im Schadenfall übernommeDie vorliegende Grundinformation kann keine komplett individuelle Beratung durch einen ausgebildeten Versicherungsmakler ersetzen.n z.B.:

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